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Philosophy & Economics Bachelor

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Auslandsstudium - Anrechnung von Leistungsnachweisen

Zuständigkeiten

Für den Philosophiebereich: Prof. Dr. Cristina Borgoni
Für den Ökonomiebereich: Tim Baule. Die übergeordnete Federführung liegt bei Prof. Dr. Fabian Herweg. Sie finden wesentliche Informationen zur Anrechnung im Ökonomiebereich hier.

Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungsnachweisen soll möglichst unbürokratisch erfolgen. Meinungsverschiedenheiten vermeiden Sie, wenn Sie vor oder während des Auslandsstudiums mit dem Zuständigen abstimmen (in der Sprechstunde, telefonisch oder per E-Mail), wie die von Ihnen belegten Veranstaltungen auf den Studienplan von P&E abgebildet werden können.

Studienpläne

Für das Auslandsstudium müssen P&Eler an ausländischen Universitäten in der Regel einen genehmigten Plan von Veranstaltungen vorlegen, die sie besuchen möchten. Die Genehmigung erfolgt durch Cristina Borgoni, in deren Sprechstunde ein Studienplan abgesprochen werden kann.

Berechnung

Die Abbildung und gegebenenfalls Rundung von Noten erfolgt nach der Rückkehr aus dem Ausland. Für ECTS-Punkte gelten zusätzlich folgende Regelungen: Um eine einheitliche Handhabung der Anerkennung von Leistungsnachweisen zu gewährleisten, die Studierende von P&E im Ausland erwerben, werden Möglichkeiten der Aufteilung und Bündelung von ECTS-Leistungspunkten geschaffen und zugleich eingeschränkt.

Ausländische ECTS-Punkte werden eins zu eins in Bayreuther ECTS-Punkte umgewandelt, ungeachtet, in welchem Land und an welcher Universität sie erworben wurden. Sie haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von:

a) Bündelung und Splitting: Die Leistungspunkte aus je zwei Veranstaltungen können addiert und in veränderter Weise bis zu zwei Kategorien des Bayreuther Curriculums zugerechnet werden. Beispiel: Zwei Veranstaltungen im Ausland, in denen jeweils 6 LP erworben wurden, werden – bei gegebener inhaltlicher Eignung – als eine 8-LP-Veranstaltung (= Verzahnungsseminar) und 2-LP-Veranstaltung gemäß Bayreuther Curriculum abgerechnet.

b) Herabstufung: Eine Veranstaltung, in der eine bestimmte Punktzahl erworben wurde, kann mit weniger Punkten angerechnet werden. Option (b) kann mit (a) kombiniert werden.

NICHT MÖGLICH ist eine Aufteilung der Leistungspunkte einer im Ausland absolvierten Veranstaltung auf mehrere Veranstaltungen gemäß dem Bayreuther Curriculum. Die oben genannten Möglichkeiten a) und b) können folglich nicht dazu benutzt werden, mehr Veranstaltungen in Bayreuth anzurechnen als im Ausland absolviert wurden.

Relevante Dokumente und Procedere

Vor dem Auslandsstudium haben Sie das "Learning Agreement" (das Bündel derjenigen Veranstaltungen, die im Ausland besucht und in Bayreuth anerkannt werden sollen) mit Frau Borgoni abgestimmt und die Möglichkeit der Anerkennung abgesprochen (siehe auch oben den Punkt "Studienpläne").

Für die offizielle Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Ausland benutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare:

Bereich P (ab Jahrgang 2015 bis 2018)
Bereiche G und V (ab Jahrgang 2015 bis 2018)
Bereich P (ab Jahrgang 2019)
Bereiche G und V (ab Jahrgang 2019)

a) Ergänzen Sie in der Rubrik (z.B. P3, P4 usw. oder V, M1 usw.) Universität und Veranstaltungstitel.

b) Reichen Sie das vorausgefüllte Formular zusammen mit dem Leistungsnachweis Ihrer Gasthochschule, einer Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung (Auszug aus kommentiertem Vorlesungsverzeichnis) und einer Kopie ggf. verfasster Hausarbeiten im Sekretariat bei Frau Sonja Weber ein.

Frau Borgoni unterzeichnet das Formular und leitet es an das Prüfungsamt weiter. Dort wird es in Campus Online übernommen. Wenn Sie eine größere Anzahl von anerkannten Veranstaltungen im Ausland absolviert haben, wird vom Prüfungsamt die Anzahl Ihrer Fachsemester natürlich entsprechend angepasst.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Uwe Czaniera

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