Die Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen ...
erfolgt grundsätzlich nach ähnlichen Gesichtspunkten, aber unter verschiedenen Kategorien - einerseits: Manchmal wollen Sie im Ausland, manchmal in Deutschland bestimmte Veranstaltungen besuchen und in Bayreuth anrechnen lassen. Manche haben aus einem anderen Studiengang zu P&E gewechselt und wollen dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Und dann ist da auch noch die Virtuelle Hochschule Bayern (VHB); andererseits: Anerkennungsfragen betreffen Veranstaltungen aus dem Grundlagenbereich, aus dem Verzahnungsbereich, aus Philosophie, VWL und BWL. Hier gibt es jeweils unterschiedliche Adressaten, an die Sie sich mit Ihrem Anerkennungsanliegen zu wenden haben:
Mathematische Grundlagen / Statistik I und II / Empirische Wirtschaftsforschung I / VWL-Veranstaltungen / BWL-Veranstaltungen, die angerechnet werden sollen
Sie wollen während Ihres P&E-Studiums im Auslandssemester oder an einer anderen deutschen Universität eine Veranstaltung besuchen und für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen? Dann wenden Sie sich VORAB an die Studiengangskoordinatorin VWL. Wenden Sie sich auch dann hierher, wenn Sie schon vor dem P&E-Studium an einer anderen Universität eine Veranstaltung absolviert haben, die Sie sich nun für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen wollen. Für den Antrag auf Anerkennung verwenden Sie bitte dieses Formblatt. Weitere Informationen zur Anerkennung oben aufgeführter Module finden Sie hier.
Logik und Argumentationstheorie / Schreiben und Präsentieren / Philosophie-Veranstaltungen / Verzahnungsveranstaltungen / Politikwissenschaft / Complements
Sie wollen während Ihres P&E-Studiums im Auslandssemester eine Veranstaltung besuchen und für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen? Sie haben schon vor dem P&E-Studium an einer ausländischen Universität eine Veranstaltung absolviert, die Sie sich nun für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen wollen? Hierfür erfolgen die Anerkennungen jeweils am 20. des Monats durch Frau Prof. Dr. Cristina Borgoni. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an Monika.Schecklmann@uni-bayreuth.de. Prof. Borgoni wird diese dann bearbeiten und entsprechend weiterleiten. Schauen Sie auch auf die Informationen zum Auslandsstudium hier.
Wenn Sie schon vor Beginn Ihres P&E-Studiums an einer anderen deutschen Universität eine Veranstaltung absolviert haben, die Sie sich nun für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Uwe Czaniera. Wenden Sie sich VORAB an Herrn Czaniera, wenn Sie im Laufe Ihres P&E-Studiums an einer anderen deutschen Universität eine Veranstaltung absolvieren wollen, die Sie sich dann für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen zu lassen beabsichtigen.
Bitte reichen Sie in dem Fall, dass Herr Czaniera für die Anerkennung zuständig ist, die entsprechenden Leistungsnachweise mit Angabe von Noten, ECTS und einer Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung (Auszug aus kommentiertem Vorlesungsverzeichnis) bei ihm ein. Hilfreich ist es, wenn Sie darüber hinaus bereits das entsprechende Anerkennungsformular ausfüllen und als .docx-Dokument einreichen:
- Bereich P (Jahrgang 2015 bis 2018)
- Bereiche G und V (Jahrgang 2015 bis 2018)
- Bereich P (Jahrgang 2019 bis 2022)
- Bereiche G und V (Jahrgang 2019 bis 2022)
- Bereiche G (Grundlagen) und I (Verzahnung) (ab Jahrgang 2023)
- Bereich P (Philosophie) (ab Jahrgang 2023)
- Bereiche SPo (Spezialisierung Politik) und SC (Complements) (ab Jahrgang 2023)
Finanzwirtschaft / Rechnungslegung / Grundlagen des Marketing / Grundlagen der Organisationslehre / Grundlagen Internationales Management
Sie wollen während Ihres P&E-Studiums im Auslandssemester oder an einer anderen deutschen Universität eine Veranstaltung besuchen und für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen? Dann wenden Sie sich VORAB an denjenigen BWL-Lehrstuhl, der die entsprechende Veranstaltung in Bayreuth anbietet. Sie haben schon vor dem P&E-Studium an einer anderen Universität eine Veranstaltung absolviert, die Sie sich nun für eine der obigen Veranstaltungen in Bayreuth anrechnen lassen wollen? Auch dann wenden Sie sich bitte an den einschlägigen BWL-Lehrstuhl.
Zu beachten: Nach Möglichkeit sollen Grundvorlesungen in P&E (in der Studienordnung als solche ausgewiesen) nicht durch ausländische oder auswärtige Veranstaltungen ersetzt werden. Bei Anrechnungsvorschlägen und Learning Agreements ist dies zu berücksichtigen.
VHB und Nicht-P&E
Für Veranstaltungen der VHB gelten generell die gleichen Bedingungen wie für andere extern belegte Veranstaltungen: Sie können nur dann angerechnet werden, wenn der Lehrinhalt dem Inhalt des Zielmoduls weitgehend entspricht. Für die einzelnen Modulbereiche von P&E bedeutet dies:
- Modulbereich G (Grundlagen): keine Anerkennbarkeit
- Modulbereich P (Philosophy): keine Anerkennbarkeit
- Modulbereich E (Economics): partielle Anerkennbarkeit im Bereich E6. Wenden Sie sich im Falle von VWL-Veranstaltungen VORAB an den Lehrstuhl VWL VIII, um sicherzustellen, dass eine Anerkennung möglich ist. Im Falle betriebswirtschaftlicher Veranstaltungen wenden Sie sich VORAB an die entsprechenden BWL-Lehrstühle der UBT.
- Modulbereich V (Verzahnung): keine Anerkennbarkeit
Die Anrechnung von Veranstaltungen anderer Fächer als P&E an der Universität Bayreuth ist für die Studierenden auslaufender Prüfungsordnungen (bis Jahrgang 2022) grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass zu einem bestimmten Modul, das laut Studienempfehlung im betreffenden Semester für den betreffenden Jahrgang vorgesehen ist, keine oder zu wenige Veranstaltungen angeboten werden. Ferner ist die Anrechnung von Veranstaltungen (etwa aus der Wirtschaftsmathematik) möglich, die ergänzende oder vertiefende Inhalte zu den Veranstaltungen aus der VWL bieten. In jedem Fall ist die Anrechenbarkeit der Veranstaltung VORAB mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission (Prof. Olivier Roy) zu klären. Eine Anrechnung ex post bzw. nach Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit ist nicht möglich.
Die ab Jahrgang 2023 gültige Prüfungsordnung erlaubt das Einbringen von maximal zwei beliebigen Veranstaltungen, sofern sie benotete 5 ECTS erzielen (Complements I und II).