Auslandsstudium - Modalitäten und Termine
Termine (Stand 10/2023)
- Informationsveranstaltung Auslandsstudium: Genauere Infos werden zeitnah über den P&E-Mailverteiler bekanntgegeben.
- Bewerbungsschluss 1. Auswahlrunde (Global und Erasmus): 01. Dezember des jeweiligen Jahres
Bitte informieren Sie sich selbständig über Bewerbungstermine und Studienbeginn an den ausländischen Universitäten. Die Zuteilung eines Platzes durch die Fachgruppe Philosophie kommt noch nicht der Anmeldung an einer ausländischen Universität gleich. Die Zuteilung eines Platzes bedeutet lediglich, dass Sie durch die Universität Bayreuth für ein Auslandsstudium an der jeweiligen Gastuniversität nominiert wurden. Die Gastuniversität muss dieser Nominierung noch zustimmen. Evtl. ist dafür eine weitere Bewerbung erforderlich. Allerdings werden Nominierungen durch die Universität Bayreuth von Gastuniversitäten selten abgelehnt.
Allgemeine Hinweise
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite des International Office: https://www.international-office.uni-bayreuth.de/de/going-abroad/bewerbungsprozess-Studienaufenthalt/index.html. Falls Sie also genauere Informationen benötigen, nutzen Sie bitte zuerst diese Webseite. Zusätzlich können Sie einem E-Learning Kurs des International Office beitreten: https://elearning.uni-bayreuth.de/course/view.php?id=25890. Neben hilfreichen Präsentationen und Webinar-Aufnahmen finden Sie dort noch einmal alle Informationen der Webseite in übersichtlicher und gebündelter Form.
Informationsveranstaltung Auslandsstudium
Im Vorfeld der Bewerbung bietet die Fachgruppe Philosophie eine Infoveranstaltung zum Auslandsstudium und den Details des Bewerbungsverfahrens an. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Üblicherweise nehmen an dieser Veranstaltung auch Vertreterinnen des Fördervereins Philosophy & Economics und des International Office teil.
Bewerbung
Als Studierende der Universität Bayreuth können Sie sich auf sämtliche Erasmus- und Global-Plätze der Universität Bayreuth bewerben. Speziell für Studierende des Bachelor-Studiengangs Philosophy & Economics gibt es allerdings ein Kontingent an P&E-Plätzen. Eine Übersicht dieser Plätze finden Sie auf dieser Webseite unter „Partner“ und mittels des Suchformulars des International Office: https://bayreuth.adv-pub.moveon4.de/home-page-2209/. Als P&E-Studierende werden Sie bei einer Bewerbung auf einen P&E-Platz bevorzugt behandelt. Im Gegenzug werden Sie bei einer Bewerbung auf einen Nicht-P&E-Platz nur nachrangig behandelt. Die Bewerbung erfolgt über die MoveOn-Plattform des International Office. Sie können jeweils maximal drei Präferenzen für Auslandsstudienplätze angeben (also maximal drei Präferenzen für den Erasmus- und nochmal maximal drei Präferenzen für den Global-Bereich). Ob es sich dabei um P&E- oder Nicht-P&E-Plätze handelt ist unerheblich. Zu den Details der Auswahl siehe die Unterpunkte „Kriterien für die Annahme von Bewerberinnen (Global)“ und „Kriterien für die Annahme von Bewerberinnen (ERASMUS)“. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Auslandsstudienplätze von den Partneruniversitäten immer für ein ganzes Jahr (Winter- und Sommersemester) vergeben werden. Obwohl Sie Ihr Auslandsstudium auch erst im Sommersemester antreten können, ist eine separate Bewerbung für ein Studium im Sommersemester nicht möglich.
Verbindliche Annahme eines Platzes
Wenn Ihnen in der ersten Runde ein Platz zugewiesen wurde, können Sie ihn anschließend verbindlich annehmen. "Verbindlich" heißt, dass Sie damit ggf. parallel bestehende anderweitige Bewerbungen aufgeben bzw. zurückziehen, und Ihrerseits keine anderen Vorbehalte bestehen. Bitte beachten Sie auch, dass die Fachgruppe Philosophie lediglich einen Vorschlag für die Zuteilung der Plätze übernimmt, die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim International Office und bei den Partneruniversitäten. Bitte teilen Sie uns Ihre verbindliche Annahme nach Zuteilung der Plätze möglichst bald mit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann vom International Office.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie einen Global-Platz angenommen haben, werden Sie bei der Zuteilung der Erasmus-Plätze nicht mehr berücksichtigt!
Sprachkenntnisse
Bei allen Studienplätzen sind hinreichende Sprachkenntnisse in mindestens einer der Lehrsprachen zwingende Voraussetzung für eine mögliche Zuteilung. Falls es an einer Universität mehrere Lehrsprachen gibt, werden Studierende bevorzugt, die Kenntnisse in allen Sprachen nachweisen können. Es gelten die Kriterien des International Office für den Nachweis von Sprachkenntnissen. Diese können Sie den Sprachnachweistabellen des International Office entnehmen. Die nachzuweisende Sprache ist dabei jeweils die Lehrsprache der entsprechenden Universität. Dies bedeutet, dass Sie z.B. in Belgien nicht unbedingt Französisch oder Niederländisch sprechen müssen (auch wenn dies in der Sprachnachweistabelle so vermerkt ist), solange an der jeweiligen Universität lediglich Englisch gesprochen wird. Dies müssen Sie im Einzelfall prüfen.
Sprachnachweistabelle ERASMUS+: http://www.sz.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Info-Dateien/WS_2019-2020/03-DEU-Sprachnachweistabelle-Erasmus__DE.pdf
Sprachnachweistabelle Global: http://www.sz.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Info-Dateien/WS_2019-2020/26-DEU-Sprachnachweistabelle-Global_DE.pdf
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig und vorausschauend um die nötige Sprachausbildung. Bedenken Sie dabei, dass eine Sprache im Sprachenzentrum der Universität Bayreuth meist nur im Wintersemester neu begonnen werden kann.
DAAD-Test
Zum Nachweis von Sprachkenntnissen reicht in vielen Fällen ein DAAD-Test aus. Dieser kann direkt an der Universität Bayreuth abgelegt werden. Ob ein DAAD-Test tatsächlich ausreicht, können Sie der entsprechenden Sprachnachweistabelle entnehmen (siehe oben). Aktuelle Informationen zum DAAD-Test in Bayreuth (Stand 10/2020) finden Sie hier:
DAAD-Test Ankündigung: https://www.sz.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Info-Dateien/WS_20-21/AIESEC_Termine_WS_2020.pdf
DAAD-Test Anmeldung: https://www.sz.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Info-Dateien/WS_20-21/Erklaerung_Anmeldung_WS_20-21.pdf
Kriterien für die Annahme von Bewerberinnen (Global)
Die Zuteilung der Plätze aus dem Global-Kontingent erfolgt zentral durch die Präsidialkommission für Internationale Angelegenheiten der Universität Bayreuth. Da die entspreche Tagung der Kommission meistens im Dezember stattfindet, werden die Ergebnisse der Zuteilung üblicherweise vor den Weihnachtsferien an die entsprechenden Studierenden übermittelt. Bei der Auswahl werden zwei Kriterien berücksichtigt: Durchschnittsnote (75 %) und Motivationsschreiben (25 %). Bitte beachten Sie, dass ein Motivationsschreiben bei der Global-Bewerbung, im Gegensatz zur Vergabe der Erasmus-Plätze, unbedingt notwendig ist!
Verwenden Sie für dieses Motivationsschreiben die folgende Vorlage: https://www.international-office.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/going-abroad-neu/10-DEU-Vorlage-Motivationsschreiben-Global_Erasmus.docx
Kriterien für die Annahme von Bewerberinnen (ERASMUS)
Die Zuteilung der ERASMUS-Auslandsplätze aus dem Philosophy & Economics-Kontingent erfolgt in der ersten Zuteilungsrunde durch die Fachgruppe Philosophie. Eine Auswahl erfolgt erst, nachdem die Global-Plätze zugeteilt wurden. Die Zu- und Absagen der ersten Auswahlrunde werden in der Regel erst im Februar veröffentlicht. Für die Zuteilung der Plätze sind drei Kriterien relevant: Durchschnittsnote, die in der Bewerbung genannten Präferenzen für Studienplätze im Ausland sowie der geplante Zeitraum des Aufenthalts. Ein Motivationsschreiben ist, im Gegensatz zur Bewerbung auf einen Global-Platz, nicht notwendig. Dennoch eingereichte Motivationsschreiben werden bei der Zuteilung der Plätze nicht berücksichtigt (da auf der MoveOn-Plattform standardmäßig ein Motivationsschreiben eingereicht werden muss, laden Sie bei einer Bewerbung bitte einfach ein leeres Dokument hoch). Für die Zuteilung werden die genannten Kriterien gegeneinander abgewogen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Präferenzen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance einen dieser Plätze zu bekommen. Je weniger Präferenzen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance genau diesen Platz zu erhalten. In dieser Hinsicht müssen Sie entsprechend abwägen. Eine bessere Durchschnittsnote führt, ceteris paribus, auch zu einer bevorzugten Behandlung. Schlussendlich wird darauf hingewiesen, dass Studierende, die im 5. oder 6. Fachsemester an einer ausländischen Universität studieren möchten, grundsätzlich höhere Chancen haben, einen Platz zu erhalten, jedoch nicht strikt bevorzugt werden.
Wichtiger Hinweis: Für Nicht-P&E-Plätze aus dem Erasmus-Bereich ist ein Motivationsschreiben unbedingt erforderlich! Sollten Sie sich also auf einen dieser Nicht-P&E-Plätze bewerben, müssen Sie ein entsprechendes Motivationsschreiben im MoveOn-Portal hochladen. Dies gilt auch bei gemischten Bewerbungen: Sollten Sie sich z.B. auf einen VWL- und zwei P&E-Plätze bewerben, müssen Sie ein Motivationsschreiben (für den VWL-Platz) einreichen. Ein Motivationsschreiben ist nur dann NICHT notwendig, wenn Sie sich ausschließlich auf P&E-Plätze bewerben!
Restplätze
Die Zuteilung von Plätzen, die in der ersten Auswahlrunde übrigbleiben, erfolgt durch das International Office. Termine und Fristen für die Zuteilung dieser Plätze entnehmen Sie bitte der Webseite des International Office.